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Pakt für den Sport Zwischen Präambel Die Vertragsschließenden erkennen an, dass der Sport ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Marsberg ist und dass er mit seinen vielfältigen Funktionen einen zentralen Stellenwert einnimmt. Der Sport unterstützt und fördert im besonderen Maße die soziale Integrationskraft, die Gesundheit, die Bildung, das gesellschaftliche Engagement sowie das demokratische Handeln. Die Vertragsparteien haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, durch einen „Pakt für den Sport“ notwendige Rahmenbedingungen und Aufgabenschwerpunkte für die Zukunft zu schaffen. Mit dem „Pakt für den Sport“ soll in Marsberg der in der Landesverfassung festgelegte Auftrag zur Pflege und Förderung des Sports auf kommunaler Ebene verbindlich umgesetzt werden. Hierdurch soll die Planungssicherheit für die künftige Sportförderung verbessert werden. Die Stadt Marsberg und der Stadtsportverband Marsberg e. V. bekennen sich zu den Aufgaben und Zielen der zwischen der Landesregierung und dem LandesSportBund am 22.1.2002 getroffenen Vereinbarung für einen Pakt für den Sport. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsschließenden konkrete Maßnahmen und Ziele für die Themenbereiche Sportangebote, Sportanbieter, Engagement, Sporträume, Finanzen und Netzwerke. I Die Sportangebote sind aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Strukturen nach den Bedürfnissen vielfältig und attraktiv zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei der Breitensport, die Gesundheitsförderung sowie der Leistungssport. Die Sportangebote sind dem Sportbedarf der Bevölkerung anzupassen, vorhandene Sportangebote sind zu optimieren und neue Sportangebote zu entwickeln. Um die Sportangebote der Bevölkerung in Marsberg zu vermitteln, wird der Stadtsportverband über die Sportmöglichkeiten über die Homepage der Stadt und des Stadtsportverbandes informieren, z. B. über einen Link zur Website des Stadtsportverbandes. Die Information ist jährlich zu aktualisieren. Die örtlichen Sportvereine sollen eine zentrale Rolle für die Veranstaltungen und Durchführung ausserunterrichtlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule spielen. Die Sportvereine erhalten mit ihrem Angebot Vorrang vor Angeboten anderer Anbieter. II Die Stadt unterstützt die Vorrangstellung der Sportvereine im Rahmen ihrer
Sportpolitik. Sie wirkt darauf hin, dass sich die Sportangebote der
Volkshochschule auf Einführungskurse in Sportarten beschränken, soweit die
Durchführung von Folgeangeboten durch die Sportvereine geleistet wird. Im Rahmen der Feststellung des Istzustandes sind die vorhandenen Sportangebote zu analysieren. Hierbei sind auch die schulischen Angebote zu berücksichtigen. III Die Vertragsparteien unterstützen das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen. Die Stadt fördert die Qualifizierung vor allem von Übungsleitern durch Zuschüsse aus den Mitteln, die dem Stadtsportverband zur Verfügung stehen. IV Um die vorhandenen Sportstätten und die jeweiligen Nutzer zu erfassen, entwickeln Stadt und Stadtsportverband einen Sportstättenatlas. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des Sportbedarfs in der Bevölkerung wird ein gemeinsames Sportstättenkonzept entwickelt. Im Rahmen der Erstellung des Sportstättenatlas stellen Stadt und Stadtsportverband jährlich gemeinsam den Umfang des Instandsetzungsbedarfs der Sportanlagen fest und erstellen gemeinsam eine Prioritätenliste. Die Stadt Marsberg unterstützt die Sportvereine weiterhin dadurch, dass sie die kommunalen Sportanlagen unterhält und pflegt und den Vereinen ohne weitere Kostenerhöhung zur Verfügung stellt, soweit die Finanzsituation der Stadt dies auch in Zukunft zulässt. Bei der Vergabe von Belegungszeiten für kommunale Sportstätten hat der
Schulsport Vorrang vor dem Vereinssport. Die Sportvereine, die dem
Stadtsportverband angeschlossen sind, haben Vorrang vor anderen Nutzern. Die
Hallenbelegungspläne für die Zeiten außerhalb der schulischen Nutzung stellt der
Stadtsportverband jährlich bis zum 01.10. auf und legt sie der Stadt Marsberg
vor. Die Stadt stellt sie anschließend den beteiligten Sportvereinen zur
Verfügung. Vor Abschluss von Nutzungsverträgen für kommunale Sportanlagen mit einzelnen Sportanbietern holt die Stadt eine Stellungnahme des Stadtsportverbandes ein. V Die Stadt erlässt Sportförderrichtlinien. Diese Sportförderrichtlinien sind
zuvor zwischen der Stadt und dem Stadtsportverband mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Regelung zu erörtern. In den Förderrichtlinien sollen
Bezuschussungsrichtlinien erarbeitet werden, die u. a. - die Unterhaltung der vereinseigenen oder kommunalen Sportstätten, - die Deckung der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Nebenkosten insbesondere der Energiekosten, - die Qualifizierung von Übungsleitern - die Kosten der Beschäftigung von Übungsleitern und - die Förderung des Sportabzeichens Außerdem wird festgelegt, dass auch Mittel aus der Schulpauschale für obige Maßnahmen für von Schulen mit benutzten Sportstätten eingesetzt werden können. Eine Unterstützung von investiven Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten
ist auch dann möglich, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde; allerdings
ist bei der Stadt zuvor die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.
Die Reihenfolge der finanziellen Abwicklung richtet sich nach der
ausgearbeiteten Prioritätenliste (siehe Sporträume). VI Die Stadt und der Stadtsportverband sind sich darin einig, dass die zentralen
Angelegenheiten des Sports in einem eigenständigen Sportausschuss des Rates
behandelt werden. Hier ist der Stadtsportverband mit einem beratenden Mitglied
vertreten. Soweit Fragen des Sports in anderen Ausschüssen oder kommunalen
Gremien erörtert werden, soll der Stadtsportverband Gelegenheit haben, Stellung
zu nehmen. Die Stadt wird den Stadtsportverband in diesen Fällen rechtzeitig
informieren. Der Stadtsportverband und die Sportvereine unterstützen aktiv die
Arbeit im Stadtmarketing und arbeiten dort an der Stadt- und Sportentwicklung
mit. VII Dieser Pakt für den Sport wird für die Dauer der jetzigen Wahlperiode des
Rates abgeschlossen. Er kann innerhalb der ersten 6 Monate der neuen Wahlperiode
von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines
Monats gekündigt werden. Wird von der Kündigungsmöglichkeit kein Gebrauch
gemacht, so gilt der Pakt für den Sport bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode
des Rates. Gezeichnet ![]() Unterzeichnung des "Pakt für den Sport" v.l. Bernd Follmann, Hubertus Klenner, Franz-Josef Weiffen, Ursula Reineke | |||||||||||||||||||||||||||
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